Klare Worte findet Rechtsanwalt Thorsten Bölck in Massengeschmack.TV bezüglich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages. Die Glaubwürdigkeit des Verfassungsgerichtes hat demnach großen Schaden genommen.
Auffällig auch die Lobpreisungen auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen an sich, oder auch folgender Ausschnitt des Gerichtsurteils:
Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz – und Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu Grunde legen
Und dann noch der politische Aspekt. Ein Urteil im Namen des Bruders, die Schlussfolgerung. Und unsere Verfassungsrichter mischen sich dann in polnische Angelegenheiten ein und kritisiert ausgerechnet da die Justizreform.
Ja – ein Bruder hackt dem anderen Bruder bestimmt kein Auge aus.