Mehrere Augenzeugen berichteten, der Attentäter habe „Allahu Akbar“ gerufen, aber dies wurde von der Polizei nicht bestätigt und daher von den Leitmedien nicht erwähnt. Nicht nur in Deutschland scheint die Regel zu gelten, dass die Polizei entscheidet, welche volkspädagogisch bedenklichen Informationen zirkulieren dürfen. Hamburg lieferte hierfür gerade eine Fallstudie, aber auch Zuffenhausen entspricht dem Muster. Wenn es nicht mehr anders geht, schickt man gebührenfinanzierte Faktenfinder in den Kampf gegen „Fakenews“.

Neuer Zwischenfall, Fr. 11.05.2018:
„Allahu Akbar Verwirrter“ auf Flug nach Zürich
http://www.blickamabend.ch/news/zuerst-zwang-reisende-nach-zuerich-joghurt-zu-essen-mann-schreit-im-flugzeug-allahu-akbar-id8364985.html
http://press24.net/news/8036964/turkish-airlines-flug-hier-berw-ltigt-die-crew-den-allahu-akbar-rufer