Es soll ja immer noch Menschen geben, die glauben, das ein schwerer Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung -.nicht einfach aus einer politischen „Müssen ist bunt“ – Demonstrationsmotivation heraus durchgeführt oder angeordnet werden darf. Es müssen doch schon konkrete schwerwiegende Vorwürfe sein, die ein solches Eingreifen in die Rechte des Gesellschaftsvertrages rechtfertigen. Wer dies glaubte, wird nun eines besseren belehrt.
In heute.at steht folgendes:
In Koalitionskreisen verweist man darauf, dass jetzt Hausdurchsuchungen bei Identitären stattgefunden hätten, um die Unbefangenheit des blauen Innenministeriums zu demonstrieren.
Es wird also nicht durchsucht, wegen dem Kleben von Aufklebern („Sachbeschädigung“) oder weil Türken Angst hätten, sondern um die staatliche Unbefangenheit zu demonstrieren. Anders ist der Text kaum zu verstehen.
Soll heißen, das demonstrieren des Menschenrechts auf Anti-Rassismus ist wichtiger als das gesellschaftliche demokratische Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Nun liegen somit meiner Meinung nach Verdachtsmomente des gesellschaftsvertraglichen Rechtsmissbrauches vor. Hier nun die Stellungnahme eines Durchsuchungsopfers:
Heute at schreibt dann weiter:
Diese wurden freilich – rechtsstaatskonform – von der Justiz angeordnet.
Ja, das beruhigt jetzt sehr, wenn gesagt wird, daß man sich immerhin von der Justiz dafür eine Anordnung eingeholt hat.
Der Verfassungsschutz fragte, ob man nicht Angst hätte, daß irgendjemand etwas falsch versteht. Oh ja, dann darf man im Grunde gar nichts mehr machen. Denn wer etwas falsch verstehen will, der wird es immer tun. Und am Ende wird dann selbst Schweigen falsch verstanden. Apropo: 90% der Sprache gehen über Gesten und Mimik und nicht über Worte. Eine Geste kann mehr verletzen wie Worte. Aber immer nur die 10% -die Worte- werden auf die Goldwaage gelegt. Das zeigt wie Absurd die Bestrafung von MEinungsdelikten ist.
Super! Spricht flüssiger und logischer aufgebaut als Sellner!