Der Prozess um einen mutmaßlich gewaltsamen Übergriff auf eine Frau ist zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem jetzt 20-jährigen Afghanen vorgeworfen, im Juni 2017 eine Frau in deren Wohnung gewaltsam zum Sex gezwungen zu haben.Nach der Einnvernahme zahlreicher Zeugen, der Anhörung von 2 medizinischen Gutachtern und der Regener Jugendgerichtshilfe forderte Staatsanwältin Janine Krzizok wegen „erwiesener Schuld obiger Vorwürfe“ eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Als Nebenklägerin schloss sich das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer an. Das sah am Ende das Gericht offenbar anders. Demnach hat die Beweisaufnahme offenbar nicht ausgereicht, um die Tat zweifelsfrei nachzuweisen. Deshalb sei wohl „in dubio pro Reo“ das Urteil zugunsten des Angeklagten Afghanen ausgegangen. Schon vor der Verhandlung wurden all zu hohe Strafmöglichkeiten ausgeschlossen, da die Jugendkammer des Landgerichts Deggendorf über den Fall verhandelte. Die Strafandrohung ist im Jugendstrafrecht geringer als im Erwachsenenstrafrecht.

wen wundert das noch im linksgrün versifften land in dem wir gut und gerne leben?