Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Abiturnote nicht mehr zur Rationierung von Studienplätzen (numerus clausus) herangezogen werden darf.
D.h. das Abitur ist wertlos, da nicht aussagekräftig. Der Erste Senat listet dazu in seinem Urteil ein paar Kriterien wie fehlende länderübergreifende Vergleichbarkeit auf, die das Abitur in seiner derzeitigen Form disqualifizieren. Teilweise könnte man hier mit Reformen abhelfen.
Hadmut Danisch befürchtet, dass wir jetzt vom Regen in die Traufe kommen.
Die Bundesantidiskriminiererinnen und Bundesmenschenrechtlerinnen werden sich irgendwelche Prüfungsregeln ausdenken, bei denen „soziale Kompetenz“, „interkulturelle Kompetenz“ und dergleichen stark gewichtet werden, damit Proporz zwischen Geschlechtern und Ethnien erreicht wird.
Der Erste Senat ist von dergleichen Ehrgeiz nicht frei. Dort sitzt die von Rotgrün durchgedrückte Gender-Aktivistin Susanne Baer (2. von links im Bild), die neulich das Urteil zur Einführung des Dritten Geschlechts geschrieben haben dürfte.
Der Senatsvorsitzende Kirchhof mahnt erst diese Woche europaweite Volksabstimmungen und somit implizit eine schnelle EU-Staatsgründung an, wie sie Macron und SPD anstreben.

Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
Floydmasika, die Behauptung, daß die Abiturnote nicht mehr zur Rationierung der Studienplätze herangezogen werden darf, stimmt so nicht. Die Abiturnote wird auch weiterhin eine Rolle spielen. Die Wartezeiten auf einen Studienplatz für Medizin mit 15 Semester (Wartezeitquote) soll aber weniger großzügig geregelt werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war so schlecht nicht. In dieser komplexen Angelegenheit gibt es keine Patentlösung.
Der BR schreibt:
Also:
60% Auswahlverfahren der Hochschule
20% Abiturnote
20% Wartezeitquote
Dieser Proporz wird vermutlich moderat geändert werden.
Ut aliquid fiat.