Wie die Junge Freiheit berichtet, gab es bei den Identitären eine Hausdurchsuchung. Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Der Grund soll eine unangemeldete Versammlung sein.
Und das, obwohl im Grundgesetz als Bürgerrecht folgendes steht:
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln
Bürgerrechte werden daher durch anderweitige Rechte wie die antinationale Menschenrechte sowie Gesetze immer weiter eingeschränkt oder komplett gebrochen.
Das „deutsche“ Grundgesetz ist in verschiedene Abschnitte eingeteilt. Es sind die Bürgerrechte (Rechte für alle Deutschen) und die vermeintlichen Rechte für „alle Menschen“ enthalten. Im Art 20 Absatz 2 ist hingegen festgelegt, daß alle Macht in Deutschland nicht von beliebigen Menschen auszugehen hat, sondern vom Volk. Allein daraus lässt sich erschließen, daß keinerlei Macht von Menschen, die nicht zum Volk gehören, ausgeübt werden darf. Somit ergibt sich aus dem Grundgesetz Artikel 20 Abs 2 auch, daß das deutsche Volk nicht machtpolitisch mit den Menschenrechten erpresst werden darf. Wenn also Menschenrechtler daherkommen, und sagen der Geflüchtete Muhammad A. hat das Recht darauf, hier in Deutschland würdevoll zu leben nach Art 1 Grundgesetz, und deshalb sei vom Volke eine hohe Sozialhilfe zu zahlen, weil das Menschenrecht das Staatsrecht breche, so ist darauf zu verweisen, daß alle Macht vom Volke ausgehe, und daher auch nicht die internationale Gemeinschaft darüber befinden darf.
Auch die Geschichte sollte uns zu denken geben, denn die Menschenrechtler haben viele Freunde. Neben der bolschewistischen menschenrechtlichen Ideologie Stalins (von dem auch Churchill erhoffte, daß er den Sowjets lange erhalten blieb) war auch Adolf Hitlers Leitsatz in seiner ersten Schrift „Mein Kampf“: „Menschenrecht bricht Staatsrecht“. Es war nicht irgendwo eine aus dem Zusammenhang gerissene Parole, sondern eine zentrale Überschrift in dem Werk. Dies war somit ein Frontalangriff auf den NationalStaat an sich , der aus dem begrenzten (-> und daher friedlich-passiven) „Staatsgebiet“, der „Staatsgewalt“ und dem „Staatsvolk“ besteht. Im NPD-Verbotsverfahren haben die Ankläger – die Vereinigten Bunten – die Tatsache, daß auch die sozialistischen „Jungen Nationaldemokraten“ einst unter dem antinationalen Motto „Menschenrecht bricht Staatsrecht“ (genauer: Staatsvolkrecht) demonstrierten, „vergessen“.

Aus gutem Grund. Sind es doch ihresgleichen -die Bunten- selbst, die die Staatsgebiete, die Staatsvölker und die Staatsgewalten entmachtet haben, in dem sie gesagt haben, EU-Recht bricht Staatsrecht, und das das internationale Menschenrecht universell über allem stehe. Deshalb stand es den bunten NPD-Anklägern gut zu Gesicht, in dem Punkt „Menschenrecht bricht Staatsrecht“ geschichtsvergessen zu sein.
Die Verfassung muss man schützen, gegen die, die oben sitzen. Das Volk muss wieder die Macht zurück erhalten. Nur dann kann der Faschismus, der bunte EU- Menschenrechtsimperalismus, abgewendet werden.
Anhang:
- Selten sieht man im öffentlich-rechtlichen Fernsehen etwas über den Bolschewismus und Stalins Ideologie. Der Film zeigt, zu wieviel Millionen unschuldigen Toten bunte Gleichmacherei führt, und wie die Bolschewiken mit Kultur und Religion umgingen. So frei macht die Gleichmacherei der „kommunistische Partei“.
Und heute wird das bunte BRD-Märchen der Gleichheit wieder gelehrt. Denn auch Churchill befand, daß Stalin und seine Ideologie der Sowjetunion noch lange erhalten bleiben möge.
- Bunt schwärzt an , verfolgt und denunziert. Ein aktueller Bericht von Silberjunge:
- Auf Telepolis heißt es von einem regelmäßigen Kommentator: Der Erfinder des Menschenrechtsimperalismus ist Adolf Hitler ( vgl. Screenshot). Die breite Masse der Bunt-Medien weigert sich freilich, diese Verknüpfung aufzuzeigen und hieraus weiterführende Artikel abzuleiten.
